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Herrenberg: Fahrer flieht vor Polizei und landet in Kuppingen im Garten

Redaktion Stuttgart im Blick

Herrenberg - Altstadt - Rathausgasse 1 und Umgebung von SSO
Symbolbild: Herrenberg · Foto: Roman Eisele, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Herrenberg – Nach einer Flucht durch Herrenberg bis nach Kuppingen hat die Polizei einen 19 Jahre alten Autofahrer gestoppt. Die Fahrt endete in der Nacht zum Sonntag, 01.11.2026, in einem Garten, wie das Polizeipräsidium Ludwigsburg mitteilte.

Der junge Mann war mit einem Ford unterwegs. Gegen 02.50 Uhr sollte er in der Straße „Schießmauer“ in Herrenberg kontrolliert werden. Nach Angaben der Polizei wendete er abrupt, vermutlich weil er den Streifenwagen erkannt hatte, und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davon. Die Beamten folgten ihm mit Martinshorn und Blaulicht. Der Fahrer soll alle Anhaltesignale ignoriert haben.

In Kuppingen wollte er vom Haslacher Weg in die Straße „Wittumgarten“ abbiegen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab, fuhr über eine Hecke und landete im Garten eines Hauses. Die Einsatzkräfte verhinderten die weitere Flucht. Weder der Fahrer noch seine 20-jährige Begleiterin auf dem Beifahrersitz wurden verletzt.

Gegen die vorläufige Festnahme sperrte sich der Tatverdächtige. Weil er nach Einschätzung der Beamten unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana stehen könnte, machte er freiwillig einen Atemalkoholtest, der etwa 1,2 Promille ergab. Zusätzlich musste er eine Blutentnahme dulden. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, die Fahrzeugschlüssel wurden zunächst sichergestellt. Wie hoch der Sachschaden ist, steht noch nicht abschließend fest.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der 19-Jährige auf freien Fuß. Ihn erwartet eine Anzeige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Außerdem muss er mit Ermittlungen wegen Trunkenheitsfahrt und wegen Widerstands rechnen.

Anmerkung

Dass bei dieser Flucht niemand verletzt wurde, ist nach der Schilderung der Polizei keine Selbstverständlichkeit, denn sie führte durch bewohntes Gebiet und endete in einem Privatgarten. Offen ist noch die Höhe des Sachschadens. Ob die Vorwürfe zutreffen, klären nun die Ermittlungen, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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