Murrhardt – Die Stadt Murrhardt erinnert Grundstücksbesitzer daran, im Herbst auch die Grenze zum öffentlichen Raum im Blick zu behalten. Wer Hecken, Büsche oder Bäume auf dem Grundstück hat, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, muss sie so weit zurückschneiden, dass Fußgänger und Fahrzeuge sich frei bewegen können. Das teilte die Stadt Murrhardt mit.
Anlass ist die Gartenarbeit zur Winterfestmachung. Ragt der Bewuchs stark in den Verkehrsraum, lassen sich Straßen, Geh- und Radwege nur noch eingeschränkt nutzen. Die Stadt weist deshalb auf das sogenannte Lichtraumprofil (auch Straßenprofil genannt) hin. Es legt Maße und Sicherheitsabstände fest, die einzuhalten sind.
Die Maße im Einzelnen
Über der Straße muss der freie Raum mindestens 4,50 Meter hoch sein, über Gehwegen mindestens 2,50 Meter. Neben Straßen ohne Gehweg müssen mindestens 50 Zentimeter freigehalten werden. Neben Gehwegen gibt es keine seitlichen Sicherheitsabstände, dort darf aber nichts in den Gehweg hineinragen.
Haftung bei Schäden
Wird wegen eines nicht eingehaltenen Lichtraumprofils ein Fahrzeug beschädigt oder ein Fußgänger verletzt, zum Beispiel durch einen Ast, haftet der Grundstücksbesitzer in vollem Umfang. Die Stadt bittet darum, dies zu beachten.
Das Wesentliche
- Freier Raum über der Straße: mindestens 4,50 Meter
- Freier Raum über Gehwegen: mindestens 2,50 Meter
- Neben Straßen ohne Gehweg: mindestens 50 Zentimeter
- Neben Gehwegen: Bewuchs darf nicht in den Gehweg ragen
Anmerkung
Die Mitteilung nennt klare Maße, die sich im Garten gut nachprüfen lassen. Wer die Höhen einmal abschätzt, weiß schnell, ob ein Rückschnitt nötig ist. Offen bleibt, ob die Stadt kontrolliert oder bei Verstößen eingreift, dazu schweigt der Text. Die Haftungsfrage ist für Eigentümer ein guter Grund, nicht bis zum ersten Schaden zu warten.
