Stuttgart im Blick

Was in Stuttgart und den fünf Kreisen passiert

LudwigsburgBildung & Wissenschaft

Ludwigsburg: Fachtagung zu experimentellem Recht und Bürokratieabbau

Redaktion Stuttgart im Blick

Ludwigsburg Residenzschloss (BW) - -RM-160029
Symbolbild: Ludwigsburg · Foto: Reinhold Möller, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Ludwigsburg – Experimentelles Recht kann Freiräume schaffen, bringt aber nicht von selbst weniger Bürokratie. Das war das Ergebnis einer Fachtagung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, wie die Hochschule mitteilte. Unter dem Titel „Deregulierung und der Beitrag experimentellen Rechts“ diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, wie sich neue rechtliche Spielräume erproben lassen und wie die Erkenntnisse daraus in bessere Regeln einfließen können.

Die wissenschaftliche Leitung hatten Prof. Dr. Arne Pautsch und Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher. Die Tagung setzte die Auftaktveranstaltung der Hochschule vom Mai 2025 fort, in der es um das Recht als Ursache überbordender Bürokratie gegangen war. Rektorin Dr. Iris Rauskala sagte, übermäßige Bürokratie lasse sich abbauen, wenn Gesetze besser gemacht, gezielt gelockert und Ermessensspielräume im bestehenden Recht erweitert würden. Als bedeutsame Anstöße des Gesetzgebers bezeichnete sie das Regelungsbefreiungsgesetz Baden-Württemberg sowie das Bundeserprobungsgesetz.

Kommunen im Blick

Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, fragte, wie der Rechtsstaat handlungsfähig bleiben könne. Zu viele Regeln könnten überfordern und Ergebnisse verzögern. Gute Regelungen seien zugleich eine Grundlage des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und ein Wettbewerbsvorteil. Weil Städte und Gemeinden viele Vorgaben von Bund und Ländern ausführen, solle schon beim Gesetzgeben bedacht werden, wie das vor Ort klappt, zumal bei knappen Kassen. Kommunen sollten mehr Verantwortung und Entscheidungsspielraum bekommen.

Grenzen und Risiken

Dipl.-Jur. Kevin Otter von der Universität Göttingen erläuterte die grundrechtlichen Anforderungen. Experimentierklauseln könnten befristete Abweichungen von Vorschriften ermöglichen, gäben aber keine Narrenfreiheit. Der Gesetzgeber müsse eine ausreichend klare Rechtsgrundlage schaffen und wesentliche Entscheidungen selbst treffen. Was möglich sei, hänge auch davon ab, ob es um Verfahrensregeln oder materielle Schutzstandards gehe. Otters Fazit: Solche Klauseln helfen beim Lockern von Regeln, bedeuten aber nicht von selbst weniger Bürokratie. Nötig seien ein klares Erprobungsziel und ein passender Anwendungsbereich.

Lukas Schwab von der Universität Bayreuth stellte die Datenschutz-Sandbox vor. Das Forschungsprojekt biete Unternehmen und Behörden einen geschützten Raum, um digitale Anwendungen im echten Einsatz und im Einklang mit dem Datenschutz auszuprobieren. Einen allgemeinen Freiraum außerhalb des geltenden Rechts schaffe das Projekt nicht. Schwab wies auf ein mögliches „Bürokratie-Paradoxon“ hin: Antrag, Beratung, Überwachung und Berichtspflichten könnten zunächst mehr Aufwand verursachen. Gesetzesänderungen seien eher die Ausnahme, ein indirekter Bürokratieabbau aber möglich.

Modellregionen und Bundesgesetz

Das Bayerische Modellregionengesetz präsentierte Sonja Nemetz vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften können damit befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt werden. Bestimmte Rechtsbereiche sind ausgenommen, höherrangiges Recht, konkrete Gefahren und Rechte Dritter dürfen nicht entgegenstehen. Anders als beim baden-württembergischen Gesetz erfolgt die Befreiung per Rechtsverordnung. In der Diskussion wurden Unterschiede zwischen den Ländern deutlich, besonders bei der Darlegungslast der Kommunen.

Dr. Gisela Meister-Scheufelen von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung und frühere Vorsitzende des baden-württembergischen Normenkontrollrats stellte das Bundeserprobungsgesetz in den Zusammenhang. Es ist am 09. Oktober 2026 in Kraft getreten, schafft eine fachübergreifende Grundlage für Reallabore und erlaubt über eine allgemeine Experimentierklausel zeitlich begrenzte Abweichungen von einzelnen verwaltungsrechtlichen Bundesvorschriften, zum Beispiel bei Verfahren, Formvorgaben und Zuständigkeiten. Als Ansätze nannte sie digitale oder gebündelte Anhörungen, den Verzicht auf Schriftform, automatisierte Nachweisabrufe sowie gebündelte Zuständigkeiten. Wirksames Lernen brauche klare Ziele, transparente Auswahlkriterien, Befristung und systematische Evaluation.

In der Podiumsdiskussion sprachen Reiner Boucsein (IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Ludwigsburg), Christopher Heck (Gemeindetag), Dr. Hannah Keding (Fraunhofer IRB), Meister-Scheufelen und Dr. Daniel O’Sullivan (Landessozialgericht und Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg) mit Zimmermann-Kreher über Chancen und Grenzen. Das Fazit der Tagung: Für messbaren Bürokratieabbau braucht es klare Ziele, tragfähige Grundlagen, sorgfältige Auswertung und den Mut, Bewährtes ins reguläre Recht zu überführen.

Kontext

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist nach Angaben des Innenministeriums am 21.10.2025 in Kraft getreten. Es erlaubt Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen. Im Einzelfall dürfen für maximal vier Jahre andere Wege ausprobiert werden, wie Aufgaben erfüllt oder ganz entbehrlich gemacht werden können. Die Befreiung muss das fachlich zuständige Ministerium genehmigen.

Es gibt Grenzen: Befreiungen von Vorgaben, die für Unternehmen oder alle Bürgerinnen und Bürger gelten, sind laut Ministerium nicht möglich. Entscheidet das Ministerium über einen vollständigen Antrag nicht binnen drei Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt. Erfolgreiche Erprobungen können gegebenenfalls landesweit und dauerhaft umgesetzt werden.

Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums kommt mit dem Bundeserprobungsgesetz eine allgemeine Erprobungsklausel hinzu, die bereits bestehende vergleichbare Regelungen, etwa in Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen, ergänzt. Behörden sollen damit bessere und schnellere Verfahren sowie Digitalisierung testen können, zum Beispiel durch KI oder das Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte. Bei Erfolg soll die Erprobung deutschlandweit ausgerollt und Bundesrecht angepasst werden.

Anmerkung

Die Tagung benennt ehrlich, dass Experimentierklauseln allein nichts entlasten und sogar zusätzlichen Aufwand erzeugen können. Das Bürokratie-Paradoxon sollten Kommunen bedenken, bevor sie Anträge stellen. Offen bleibt, wie viel Verwaltungen tatsächlich von den neuen Möglichkeiten nutzen und ob Erfolge den Weg ins reguläre Recht finden.

Weiter aus dem Landkreis Ludwigsburg