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Freudental: Weihnachtswunschbaum für Kinder aus Familien mit wenig Geld

Redaktion Stuttgart im Blick

Hemmingen Schlosspark und Schloss (Hemmingen (Württemberg))
Symbolbild: Ludwigsburg (Hemmingen (Württemberg)) · Foto: Harke, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Freudental – Die Gemeinde Freudental ruft zur Aktion Weihnachtswunschbaum auf. Sie will damit Familien helfen, bei denen Festtagswünsche der Kinder oft unerfüllt bleiben, teilte die Gemeinde mit. Freudentaler Bürger können dazu beitragen, dass diese Kinder ein besinnliches Weihnachtsfest erleben. Geschenke seien für ein schönes Fest zwar nicht notwendig, sie zauberten den Kindern aber ein Lächeln ins Gesicht.

Mitmachen dürfen Kinder unter 17 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag zum Elterngeld, Wohngeld oder Insolvenzgeld erhalten. Sie füllen dazu einen Wunschstern aus. Diese Sterne liegen schon jetzt im Rathaus, in den Kitas und in der Schule bereit. Zurückgegeben werden sie bis zum 20. November 2026 im Rathaus.

Ab Montag, dem 23. November 2026, hängen die Kinderwünsche am Weihnachtsbaum im Rathaus am Schloßplatz 1. Wer helfen möchte, nimmt einen Wunschstern mit und erfüllt dem Kind oder Jugendlichen die Wünsche. Dabei sollen höchstens 20 Euro ausgegeben werden. Auf dem Stern stehen eine Zuordnungsnummer sowie Alter und Geschlecht des Kindes.

Die Geschenke nehmen bis zum 11. Dezember 2026 Frau Hirtling oder Frau Hartmann im Rathaus entgegen. Bei Fragen steht die Gemeinde zur Verfügung. Die Gemeinde setzt auf die Hilfe der Bürger, damit kein Kind im Ort an Weihnachten leer ausgeht.

Das Wesentliche

  • Wunschsterne abholen: jetzt schon erhältlich, im Rathaus, in den Kindertagesstätten sowie in der Schule
  • Ausgefüllte Sterne abgeben: bis zum 20. November 2026 im Rathaus
  • Wunschsterne für Schenkende: ab Montag, den 23. November 2026, am Weihnachtsbaum im Rathaus, Schloßplatz 1
  • Obergrenze pro Wunsch: 20 Euro
  • Geschenke abgeben: bis zum 11. Dezember 2026 im Rathaus bei Frau Hirtling oder Frau Hartmann

Kontext

Eine der Leistungen, die zur Teilnahme berechtigen, ist der Kinderzuschlag. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, erhalten Familien mit geringem Einkommen diese Leistung zusätzlich zum Kindergeld. Er beträgt im Jahr 2026 höchstens 297 Euro pro Monat.

Die Verbraucherzentrale nennt Voraussetzungen: Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen, Paare mindestens 900 Euro brutto im Monat. Das Kind muss im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sein, außerdem muss Kindergeld bezogen werden.

Beantragen müssen Eltern den Kinderzuschlag bei der Familienkasse, auch online. Dem Antrag beizufügen sind laut Verbraucherzentrale unter anderem eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers und ein aktueller Nachweis der Unterkunftskosten.

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich gleichzeitig beziehen. Der Bezug von Bürgergeld schließt den Kinderzuschlag dagegen aus.

Anmerkung

Die Aktion hält die Hürde niedrig: Die Sterne liegen an Orten aus, die Familien ohnehin aufsuchen. Offen bleibt, wie Familien ihren Leistungsbezug nachweisen müssen. Wer unsicher ist, ob die eigene Familie teilnehmen darf, sollte im Rathaus nachfragen. Schenkende sollten die Abgabefrist im Dezember im Blick behalten.

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